Wie sieht es eigentlich mit der Honorierung von Ernährungsfachkräften durch die Krankenkassen aus? Es sieht, gelinde gesagt, katastrophal aus! Das belegt eine kleine Untersuchung von Sigrid Hahn, Professorin für Diätetik an der Hochschule Fulda, und B.Sc. Nicole Tieri. Die Studie dokumentiert einen Zustand, den man fast schon skandalös bezeichnen möchte. Demnach bewegt sich die Kostenerstattung für Leistungen der Ernährungstherapie und –beratung durch zertifizierte Fachkräfte auf unterstem Niveau. Angesichts der Tasache, dass Ernährungstherpie inzwischen in vielen medizinischen Leitlinien zu den empfohlenen Therapieoptionen gehört, spottet die Erstattungspraxis der Kassen jeder Beschreibung.

Ziel der Untersuchung war es, so die Autorinnen, einen Überblick über die Praxis der Kostenerstattung ausgewählter Krankenversicherungen in Deutschland zu geben. Ausgewählt wurden 25 von insgesamt 123 Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und 10 der insgesamt 49 Privaten Kassen (PK) – also jeweils ca. 20% der Anbieter. Schon die Reaktion der Kassen auf Hahns Einladung zur Teilnahme an der Untersuchung kann man nur als Ausdruck extremer Geringschätzung und Ignoranz interpretieren. Von den 25 angesprochenen gesetzlichen Kassen meldeten sich neun überhaupt nicht (!) Drei kamen mit faulen Ausreden daher. Die Privaten gaben sich mit der Anfrage gar nicht erst ab: Nur eine von 10 ließ sich dazu herab, ihr Vorgehen bei der Kostenerstattung zu erläutern – per E-Mail und ohne weitere Beteiligung an der Befragung.

Was sind die Fakten? Ohne nun im Detail zu differenzieren (..die Details sind in der Veröffentlichung nachzulesen) lässt sich zusammenfassen: Für eine 30- bis 60-minütige Einzelberatung werden zwischen 22,– Euro und 46,– Euro erstattet – ohne Berücksichtigung von nötiger Vor- und Nachbereitung. Im Hinblick auf den Aufwand einer selbstständigen Fachkraft kann man die Beträge zumindest in der unteren Kategorie allenfalls als Almosen bezeichnen. Schlimmer noch als dieser Hungerlohn ist die Tatsache, dass nach Hahns Erhebung einige Kassen die Bezuschussung oder Kostenerstattung bei bestimmten Erkrankungen verweigern, obwohl in den jeweiligen Leitlinien die Ernährungstherapie als Bestandteil der Behandlung empfohlen wird. Zu diesen Erkrankungen gehören u.a. Diabetes, Reizdarmsyndrom, CED und nicht-alkoholische Fettleber.

„Dies lässt darauf schließlich, dass der therapeutische Nutzen der Ernährungsberatung / -therapie seitens der GKV nicht ausreichend berücksichtigt wird“, kommentieren die Autorinnen den Sachverhalt und ziehen das Fazit (nachzulesen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ErnährungsUmschau – online leider nur für Abonennten): Im Bereich der Ernährungstherapie erfolgt die Kostenerstattung in der GKV „in der Regel auf Grundlage von Einzelfallprüfungen, was mit einem erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden ist und zu Verunsicherung bei Patienten und Therapeuten führt, da die Kostenübernahme unsicher ist.“ Schließlich plädieren sie dafür, „einheitliche Standards für die Kostenerstattung von ernährungstherapeutischen Maßnahmen zu schaffen. Dabei sollte auf möglichst niederschwellige und einheitliche Umsetzung geachtet werden.“ Etwas weniger freundlich als die Autorinnen könnte man sagen: Die derzeit Praxis der Kostenerstattung für die Ernährungsberatung und -therapie grenzt an Willkür – zum Schaden auch der Patienten. Ein Zustand, der dringend einer Veränderung bedar!

Ganz ohne Resonanz unter den Betroffenen ist die Sache zum Glück nun doch nicht geblieben. Christiane Schäfer, Oecotrophologin aus Hamburg und Expertin für Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten, schreibt auf ihrer Facebook-Seite (Eintrag vom 08. September): „Es ist mir vollkommen schleierhaft, wieso solche Umstände nicht zu einem Aufschrei führen. Leitlinien und harte Vorgaben, nicht nur in der Gastroenterologie und Onkologie zwingen alle Agierenden zur Beteiligung der Ernährungstherapie bei vielen Krankheiten! Und dann diese nüchterne, furchtbare Bilanz von Sigrid Hahn und Nicole Tieris Analyse. UNFASSBAR! Man sollte meinen, dass Krankenkassen mehr Interesse an der Gesundheit ihrer Mitglieder haben.“ Ruth Gellert, selbstständige Oecotrophologin mit eigener Praxis in Aschaffenburg, konstatiert darauf resigniert: „Wir haben keine Lobby und mit Verlaub……einen schwachen Berufsverband!“

Auch wenn man Gellerts Ansicht in dieser Härte nicht unbedingt teilen muss: Tatsächlich müssen hier vor allem die Berufsverbände endlich gemeinschaftlich auf die Barrikaden gehen. Die Chance, dies jetzt vor der Wahl zu tun und die Gesundheitspolitik zur Rede zu stellen, wurde zumindest nicht genutzt. Die Verbände können in Zukunft nur etwas erreichen, wenn die Basis dahintersteht. Ohne den Aufstand und die Solidarität der Vielen wird es nicht gehen. Was übrigens doch schon Wenige erreichen können, hat die Petition von zwei Kolleginnen – Birgit Blumenschein und Daniela Kluthe-Neis – Ende vergangenen Jahres gezeigt. Sie dürfte mit 1.300 Unterstützern dazu beigetragen haben, dass die DGE ganz aktuell ihre 10 Regeln für eine gesunde Ernährung geändert hat. Die beiden mussten das ganz ohne Unterstützung der Verbände schaffen.

PS: Da die Veröffentlichung in der ErnährungsUmschau online nur für Abonennten zugänglich ist, hilft vielleicht eine Mail an die Autorin: Prof. Sigrid Hahn sigrid.hahn(at)oe.hs-fulda.de

Foto ( © fotolia) : Detox-Prozess: Dringend erforderlich für das Verhältnis von Ernährungsfachkräften und Kassen