„Anzeigenkampagne in der Kritik“ – unter dieser Headline berichtet die Printausgabe der Lebensmittelzeitung (LZ ) am vergangenen Freitag über eine Aktion des Bundesverbraucherschutzministeriums (BMELV) in der „Bild“-Zeitung: Unter dem Logo des BMELV und dessen Aktionsplan „In Form“ werden dort seit Anfang August Anzeigen mit dem Konterfei des parlamentarischen Staatssekretärs im BMELV Dr. Gerd Müller (CSU) geschaltet, der dort mit schlauen Ernährungstipps der simpelsten Sorte aufwartet: „Öfter zu einem Apfel greifen“ oder „Täglich 30 Minuten bewegen und ausgewogen ernähren“. Zumindest der SPD sind die Tipps inzwischen sauer aufgestoßen. Sie sieht in der Kampagne nicht nur eine Verschwendung von Steuergeldern, sondern zudem eine Kungelei des BMELV mit der Boulevard-Zeitung aus dem Hause Springer.

Auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Abgeordneten Drobinski-Weiß hat das Ministerium – so die LZ – inzwischen sogar geantwortet. In der Antwort hält man demnach unbeirrt am Glauben an die Sinnhaftigkeit der Banal-Tipps fest: Es sei erforderlich, durch wiederkehrende einfache Botschaften das Bewusstsein der Verbraucher für eine gesunde Lebensweise zu schärfen, um dringend erforderliche Verhaltensänderungen zu bewirken. Kosten seien dabei allerdings nicht entstanden – auf Grund einer Sponsoring-Vereinbarung über 287.000 Euro mit der Drogeriemarktkette dm, die den nationalen Aktionsplan „InForm – für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ und damit das „Gemeinwohl“ mit diesem Beitrag unterstütze. Damit gibt das Ministerium zugleich Antwort auf die Frage, warum die guten Ratschläge des Ministeriums in einem Rahmen mit einem Werbebanner der Drogeriemarktkette erscheinen.

Wohl bekomms meint: Zum einen ist Müller leider nicht Lichter und nicht Lafer – will heißen: Der nett dreinschauende Staatssekretär mit Schlips und Anzug ist als Testimonial für Ratschläge zur Verhaltensänderung rund um die Ernährung völlig fehl am Platz. Zudem bewirken Belanglosigkeiten der Art, wie er sie von sich gibt, rein gar nichts – als Letztes bewirken Sie eine Verhaltensänderung. Im Übrigen hört sich das Ganze nach einem Fall für die Verbraucherschützer an: Wenn sich ein Ministerium vor die Anzeigenkampagne eines Handelsunternehmen spannen lässt, dann sieht das nach einer unguten Vermischung von öffentlichen und unternehmerischen Interessen aus!