Wer gewinnt den Abnehmprozess?

Letzte Woche – die LIDL-Diät erscheint. Jetzt liegt es vor mir, das „Taschenbuch“, das eigentlich nur ein Heftchen ist, und sein Inhalt ist nicht weiter erwähnenswert. Die winzige Schrift des Miniaturbüchleins zu lesen, strengt an. Die vielen Tabellen sind schön bunt, bringen aber leider eher Verwirrung als Übersichtlichkeit. Der Text ist z. T. recht steif formuliert – ein Diplomarbeitenstil, der nicht gerade Lust aufs Lesen macht. Von wegen „vertrauensbildende Maßnahme“: die Lidl-Diät ist in jeder Hinsicht eine mickrige Sparversion, die man sich besser ganz gespart hätte.

Nur eins noch: Beim Blättern bleibe ich an einer Überschrift hängen, in der vom „Abnehmprozess“ die Rede ist. Hier hat das RICHTIG ESSEN INSTITUT als Herausgeber des Büchleins das FALSCHE Wort gewählt. Eigentlich wollte der leicht übergewichtige Leser nur ein bisschen abnehmen – und schon steckt er nolens volens in einem Abnehmprozess. Offensichtlich wird den Dicken da wieder einmal der Prozess gemacht. Wer zu viel wiegt, kommt auf die Anklagebank. Die Waage wird zur gnadenlosen Richterin. Das Delikt: zu viel und außerdem das Falsche essen. Bei Wiederholungstätern plädiert der Ernährungsberater als Vertreter der Anklage für drakonische Strafen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Diätregime droht Genussentzug ohne Bewährung bis zu drei Jahren. Tja, Abnehmen ist eben kein Zuckerschlecken. Der Leser sagt sich: „Da soll wohl mit den Dicken wieder einmal kurzer Prozess gemacht werden. Den Prozess lassen wir doch lieber gleich platzen“. Sprach’s, klappte das Büchlein zu und und schlich sich heimlich still und leise davon.

Die Moral von der Geschicht: Liebe Ernährungsberater/innen, wer Menschen, die ein paar überflüssige Pfunde abnehmen sollen oder wollen, nicht sofort verschrecken will, der sollte den Begriff „  Abnehmprozess“ tunlichst vermeiden.