„Mißbrauchtes Vertrauen muss bestraft werden“ schallt es aus einem Gerichtssaal am Bodensee, wo ein Richter in der vergangenen Woche die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin für rechtens erklärt hat. Die Frau hatte ein paar Maultaschen aufgegessen, die Eigentum ihres Arbeitebers waren. Auch Mundraub ist Diebstahl, heißt es, und es komme nicht auf den Wert, sondern auf die Unehrlichkeit und Illoyalität an: Am Eigentum des Arbeitgebers darf sich keiner vergreifen – und sei der Wert des Diebesgutes noch so gering, urteilte das Gericht.

Letzte Woche hat ein anderer Arbeitgeber – die Commerzbank – einen Prozess verloren, bei dem es ebenfalls um verlorenes Vertrauen ging. Streitwert waren dort allerdings nicht Peanuts respektive ein paar Maultaschen, sondern 1,5 Millionen Euro: Der Rest einer Abfindungszahlung, deren Zahlung die Bank einem ausgeschiedenen Investmentbanker verweigert hat. Die Bank muss die 1,5 Millionen nun auf die 3 Millionen drauflegen, die der Mann bereits erhalten hat. Wer Bankvermögen verspekuliert, vergreift sich am Eigentum von Bankkunden. Diese Form von Bankraub ist offensichtlich nicht justiziabel. Im Gegenteil – sie wird sogar belohnt. Hier gilt anscheinend: Je größer der Schaden für den Kunden, desto größer die Belohung.