„Mißbrauchtes Vertrauen muss bestraft werden“ schallt es aus einem Gerichtssaal am Bodensee, wo ein Richter in der vergangenen Woche die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin für rechtens erklärt hat. Die Frau hatte ein paar Maultaschen aufgegessen, die Eigentum ihres Arbeitebers waren. Auch Mundraub ist Diebstahl, heißt es, und es komme nicht auf den Wert, sondern auf die Unehrlichkeit und Illoyalität an: Am Eigentum des Arbeitgebers darf sich keiner vergreifen – und sei der Wert des Diebesgutes …