Birgit Blumenschein im Gespräch mit Dr. Friedhelm Mühleib über § 20 SGB V und die neuen Kriterien für die Anbieterqualifikation von Ernährungsfachkräften   Sie sind sich sicher, wie es mit Ihrem Zertifikat und der Anerkennung ihrer Angebote im Präventionsbereich durch die Gesetzlichen Kassen weitergeht? Und haben genau verstanden, was die Anbieterqualifikation im aktuellen Leitfaden Prävention gemäß § 20 SGB V  für Sie im Handlungsfeld Ernährung bedeutet? Absolut sicher ist, dass zum 1. Oktober 2020 die …